Anwesenheitsverbot im Bildungswerk




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Anwesenheitsverbot im Bildungswerk

Beitragvon Hagen.Udo » Do 2. Apr 2020, 12:18

Guten Tag,

durch die aktuelle Situation ist die Anwesenheit im Kolping Bildungswerk in Schweinfurt untersagt. Anbei das Zitat der Bundesagentur für Arbeit:
Kann beziehungsweise muss ich die Maßnahme weiterführen?
Nein. die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16.03.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Danach war es durch die Länder durch Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen unter anderem zu verbieten, Angebote in privaten Bildungseinrichtungen wahrzunehmen.

Inzwischen haben alle Bundesländer derartige Verordnungen oder Allgemeinverfügungen erlassen. Teilweise ist eine Umsetzung regional durch Kreise und Gemeinden erforderlich. Hieraus ergeben sich zwingende Verbote im oben genannten Sinn.

Gleichzeitig hat die BA Sie aus Gründen der Gesundheitsprävention und Fürsorge gebeten, die Teilnehmenden darüber zu informieren, dass eine physische Anwesenheit in Maßnahmen verboten ist.

Kann ich bei einer Schließung alternative Lernformen, beispielsweise E-Learning, anbieten?


Ja. Die BA begrüßt ausdrücklich Anstrengungen von Trägern, die ein Online-Angebot als Ersatz für die Unterbrechung der physischen Durchführung der Maßnahme anbieten. Das Online-Angebot muss zielgruppengerecht und im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten datenschutzkonform sein und den Maßnahmeinhalt im Wesentlichen abdecken können.
Hagen.Udo
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